zum Hauptinhalt
 ©

Kloster Kitchen

BETTER THAN GOOD

BETTER THAN GOOD. Kloster Kitchen verbindet Tradition mit Innovation und bringt echtes Hand-werk in die moderne Ernährung.

Die legendären Bio-Shots mit echten Ingwerstückchen haben einen bewussteren Lebensstil geprägt – über 66 Millionen verkaufte

Portionen seit 2015 sprechen für sich. Jetzt wächst das Sortiment mit Smoothies und Saftkuren weiter. Der Anspruch bleibt:

kompromisslose Qualität, natürliche Zutaten und nachhaltiges Wohlbefinden für Mensch und Umwelt. Doch Kloster Kitchen ist

mehr als nur eine Marke – es ist eine Haltung. Ein Lebensgefühl, das inspiriert, verbindet und Genuss neu denkt. Schluck für Schluck.

In Deutschland, Österreich und in der Schweiz sind Kloster Kitchen Produkte in Einzelhandelsketten u.a. bei REWE, EDEKA, Famila

und Hit, im Groß-handel (Metro), in Biomärkten, in Drogerien sowie bei Amazon und in der Hotellerie zu finden.

Bitte benutze einen modernen Browser

Wir verwenden Dienste, Cookies und andere Technologien auf unserer Webseite. Einige von diesen sind unbedingt erforderlich. Es können personenbezogene Daten, wie z. B. IP-Adressen für personalisierte Anzeigen und Inhalte, oder Messungen von Anzeigen und Inhalten verarbeitet werden. Detaillierte Informationen über die Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Für Ihre informierte Einwilligung können Sie sich gerne in unserer Datenschutzerklärung eine genaue Auflistung der Dienste, welche wir auf unserer Webseite einsetzen, ansehen. Es besteht keine Verpflichtung, in die Datenverarbeitung einzuwilligen, um dieses Angebot zu nutzen. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen oder am unteren Rand der Webseite unter „Datenschutz" bearbeiten/widerrufen. Bitte beachten Sie, dass aufgrund individueller Einstellungen möglicherweise nicht alle Funktionen der Webseite verfügbar sind.

Einige Services verarbeiten personenbezogene Daten in den USA:
Mit Ihrer Einwilligung zur Nutzung dieser Services willigen Sie auch in die Verarbeitung Ihrer Daten in den USA gemäß Art. 49 (1) a DSGVO ein. Der EuGH stuft die USA als ein Land mit unzureichendem Datenschutz nach EU-Standards ein. Es besteht beispielsweise die Gefahr, dass US-Behörden personenbezogene Daten in Überwachungsprogrammen verarbeiten, ohne dass für Europäerinnen und Europäer eine Klagemöglichkeit besteht.